Der Solidaritätszuschlag (Soli) wird bei niedrigen und mittleren Einkommen ab 2021 abgeschafft bzw. abgemildert. Bei Alleinstehenden fällt bei einem zu versteuernden Einkommen von € 61.717 kein Soli mehr an. Oberhalb dieser Grenze wird der Soli abgemildert. Ab €96.409 soll der 5,5%ige Soli voll erhoben werden. Der Soli wurde nicht abgeschafft bei den der Abgeltungssteuer unterliegenden Einkünfte aus Kapitalvermögen (und bei der Körperschaftssteuer).

Es ist nicht sicher, dass die „teilweise“ Abschaffung des Soli Bestand haben wird, falls es zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht kommt.