Als Ergänzung zum Beitrag Staatliche Förderung für Solarstrom-Speicher lesen Sie hier einige Ergänzungen zu den aktuellen Entwicklungen.

1. Einkommensteuer

1.1 Steuerersparnis vor der Investition

Unter bestimmten Voraussetzungen kann bereits vor dem Jahr der Investition ein sog. Investitionsabzugsbetrag gewinnmindernd geltend gemacht werden. Dieser beträgt bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten (ohne Umsatzsteuer).

Hierfür ist die Investitionsabsicht nachzuweisen. Laut Bundesfinanzministerium soll dies bei neu gegründeten Unternehmen durch eine verbindliche Bestellung bis zum Ende des Jahres, in dem der Abzug vorgenommen werden soll, erfolgen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Nachweis der Investitionsabsicht auch auf andere Weise erbracht werden kann. Zu nennen sind hier Ausgaben im Jahr vor Inbetriebnahme, Kostenvoranschläge, Informationsmaterial oder Dokumentation konkreter Verhandlungen.

1.2 Steuerersparnis durch Sonderabschreibungen

Die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage werden jährlich mit 5 % gewinnmindernd abgeschrieben. Zusätzlich können in den ersten fünf Jahren bis zu 20 % der Anschaffungskosten nach individuellen Vorstellungen steueroptimiert abgesetzt werden.

2. Umsatzsteuer

Beträgt der eingespeiste Strom mindestens 10 % der gesamten Stromproduktion, erstattet das Finanzamt die auf den Anschaffungskosten der Anlage (und den laufenden Kosten) lastende Umsatzsteuer vollständig. Zum Ausgleich wird bei Anlagen, die ab dem 01.04.2012 in Betrieb genommen wurden (sog. Neuanlagen) der Strom, der für private Zwecke verbraucht wird, der Umsatzsteuer unterworfen.

Zu zahlende und zu erstattende Umsatzsteuer werden in sog. Umsatzsteuer- Voranmeldungen erklärt, die zu Beginn des Betriebes monatlich beim Finanzamt eingereicht werden müssen.

3. Praxistipp

Bei Neuanlagen wird nur noch ein Zähler installiert. Dadurch ist der private Stromverbrauch nicht mehr so einfach zu ermitteln (bei bis 31.03.2012 in Betrieb genommenen Altanlagen wurden zwei Zähler verwendet).

Zum Ende eines jeden Monats sollten sowohl das Display des Wechselrichters als auch der Stromzähler abgelesen und die Werte dokumentiert werden. Der Wechselrichter zeigt die Menge des insgesamt erzeugten Stroms an. Der privat verbrauchte Strom ergibt sich dann aus der Differenz zwischen der Gesamtmenge laut Wechselrichter abzüglich des eingespeisten Stroms laut Stromzähler.