Seit dem 01.05.13 wird die Anschaffung von Batteriesystemen zur Solarstromspeicherung für Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von maximal 30 kWp (Kilowattpeak) bezuschusst. Nach Ermittlung des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) können Batteriespeicher den externen Strombezug um bis zu 60 % reduzieren.
Beantragt werden kann die Förderung bei Banken und Sparkassen. Wichtig ist, dass dies *vor Beginn* des Bauvorhabens geschieht. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen bei der KfW-Bank. Wer Eigenkapital zur Finanzierung einsetzen möchte, sollte einen Kreditantrag mindestens in Höhe des errechneten Zuschusses stellen.
Unter einer Reihe von Voraussetzungen wird der Tilgungszuschuss gewährt für
* Solarstromspeicher, die *in Verbindung* mit einer neu zu bauenden Fotovoltaikanlage angeschafft werden (€ 600 pro Kilowattpeak, max. € 2.000).
* die *Nachrüstung* einer nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommenen Photovoltaikanlage. Eine „Nachrüstung“ liegt vor, wenn zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und der des Batteriespeichersystems ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegt.
Weitere Informationen, insbesondere zu den Voraussetzungen, enthält das Merkblatt „Erneuerbare Energien Speicher“ zum KfW-Programm (275) ([www.kfw.de](http://www.kfw.de)).
In Kürze werden an dieser Stelle die aktuellen steuerlichen Aspekte bei Photovoltaikanlagen dargestellt.