Nach einer Ende 2013 auslaufenden Übergangsregelung können „Alt-Spekulationverluste“ aus privaten Immobilien- und Wertpapiergeschäften aus der Zeit bis einschließlich 2008 nur noch bis Ende des Jahres 2013 mit „Neu-Gewinnen“ aus Wertpapieren aus den Jahren 2009 bis 2013 verrechnet werden.

Ab 2014 können „Alt-Spekulationsverluste“ nur noch sehr eingeschränkt z.B. mit Gewinnen aus der Veräußerung von privaten Grundstücksverkäufen (falls Kauf und Verkauf innerhalb von 10 Jahren erfolgen) verrechnet werden.

## Möglichkeiten der Nutzung von Altverlusten

**Wichtiger Hinweis:** Die nachfolgenden Handlungsmöglichkeiten stellen lediglich allgemeine Hinweise dar. Jede Maßnahme muss neben den steuerlichen insbesondere auch auf ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen geprüft werden. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Bankberater ein individuelles Konzept zur Verlustnutzung.

### 1. Automatische Verlustverrechnung durch die Bank stoppen

Zwei-Banken-Strategie: Da eine Bank zunächst neue Veräußerungsgewinne mit neuen Verlusten verrechnet, werden nur darüber hinausgehende Gewinne mit Alt-Verlusten verrechnet. Diese Verlustverrechnung wird vermieden, wenn Gewinne bei der einen Bank realisiert werden und Wertpapiere mit negativer Kursentwicklung bei einer anderen Bank verbleiben. Die Neugewinne können dann mit den „Alt-Spekulationsverlusten“ verrechnet werden.

Strategie für Ehegatten: Rücknahme des gemeinsamen Freistellungsantrages, um die übergreifende Verlustverrechnung über alle geführten Konten und Depots der Ehegatten zu verhindern. Es muss bis spätestens 15.12.13 ein Antrag auf Bescheinigung der nicht ausgeglichenen Verluste gestellt werden; die Bescheinigung der Bank muss auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck erfolgen. Nicht ausgeglichene (Alt-) Verluste werden dann nicht mehr automatisch auf das neue Jahr übertragen und können stattdessen mit neuen Gewinnen aus Wertpapieren in der Steuererklärung verrechnet werden.

### 2. Nutzung von Zerobonds oder Stückzinsen

Eine weitere Möglichkeit zur Verrechnung von „Alt-Verlusten“ bieten Kursgewinne aus Zerobonds oder Veräußerungsgewinne aus erhaltenen Stückzinsen, die bis Ende 2013 realisiert werden.